Handlungsleitfaden

Handlungsleitfaden

 

Bei allen Hinweisen auf sexualisierte Gewalt sind alle angesprochenen haupt- und ehrenamtlich arbeitenden Personen verpflichtet zu handeln und den in diesem Konzept aufgeführten Verhaltensmaßnahmen und Handlungsanweisungen zu folgen.

Grundlegende Verhaltensweisen:

Alle Äußerungen, die eine betroffene Person äußert, sind ernst zu nehmen.

Die angesprochene Person bleibt ruhig und besonnen und wendet sich der meldenden Person offen und aufmerksam zu.

Nach Details wird nicht gefragt.

Vertraulichkeit wird zugesichert und die weiteren Schritte transparent gemacht.

Je nach Sachverhalt wird verdeutlicht, welche weiteren Stellen eingeschaltet werden können oder müssen.

Handlungsanweisungen:

Die angesprochene Person informiert eine interne Ansprechperson des Schönstattzentrums (Hausleitung, Rechtsträger, Präventionsbeauftragte).

Diese beraten gemeinsam über das weitere Vorgehen:

Handelt es sich um eine Grenzverletzung, wird die Situation mit den Beteiligten, gegebenenfalls auch mit den Sorgeberechtigten geklärt und nachbesprochen.

Bei einem Verdacht auf sexuelle Übergriffe, sexuellem Missbrauch und bei allen Formen psychischer (auch geistlicher) Gewalt wird eine der zuständigen, fachlich qualifizierten Missbrauchsbeauftragte(n) der Schönstattbewegung informiert und das weitere Vorgehen gemeinsam beraten.

Es ist darauf zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten gewahrt werden und nur Personen involviert sind, die zur Klärung des Falles nötig sind.

Im Fall mutmaßlich sexualisierter Gewalt in der Familie darf nicht zuerst mit den Eltern bzw. den Beschuldigten gesprochen werden.

Wenn Gefahr in Verzug ist, muss sofort gehandelt und Sicherheit für die betroffene Person hergestellt werden.

Rahmen und Inhalte eines Gesprächs werden von den verantwortlichen Personen zeitnah und möglichst genau dokumentiert.

Rücksprung zur Übersicht Schutzkonzept