Präventionskonzept
Institutionelles Schutzkonzept des Schönstattzentrums Marienpfalz Herxheim
Rechtsträger: Schönstattwerk Speyer e. V.
Prävention gegen sexuellen Missbrauch an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen
Stand: 1.Mai 2026
1 Grundlegende Bestimmungen
1.1 Grundlagen und Rahmenordnung
Das Schönstattzentrum Marienpfalz in Herxheim wird rechtlich getragen vom Schönstattwerk e. v. Speyer.
Dieses Konzept orientiert sich an folgenden Grundlagen:
Rahmenordnung-Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (Handreichung vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz vom 21. Juni 2021)
Präventionsordnung für das Bistum Speyer vom 21. September 2022
Präventionskonzept der Schönstattbewegung Deutschland Stand September 2022
1.2 Anwendungs- und Geltungsbereich
Dieses Konzept ist grundlegend für die gesamte Schönstattbewegung im Bistum Speyer. Es ergänzt auch die Konzepte der in diözesanen Verbänden (z.B. BDKJ) organisierten Gruppen der Schönstattbewegung. Es gilt unmittelbar für die Arbeit des Schönstattzentrums Marienpfalz und die Gruppen und Initiativen der Schönstattbewegung im Bistum Speyer. Für sie ist das Schönstattwerk Speyer e.V. der verantwortliche Rechtsträger.
1.3 Zuständigkeiten und Verantwortung
Verantwortlich für die Umsetzung des Präventionsauftrags mittels des Schutzkonzepts ist die Leitung des Rechtsträgers. Diese kann mit Zustimmung des Diözesanleitungsteams weiteren leitungsbefugten Personen einzelne Elemente der Umsetzung des Schutzauftrags übertragen.
1.3.1 Präventionsteam
Die Erstellung dieses Präventionskonzeptes unter Zuhilfenahme der Präventionsordnung des Bistums Speyer und des Konzepts der Schönstattbewegung Deutschlands war Aufgabe der Arbeitsgruppe Prävention. Ebenso gehört die Durchführung der alle fünf Jahre stattfindenden Evaluierung und gegebenenfalls eine danach und nach einem Vorfall stattfindende Aktualisierung des Konzepts sowie die Koordination der Teilnahme an Mitarbeiterschulungen zum Aufgabenbereich des Präventionsteams. Diesem gehören zwei Personen des Diözesanleitungsteams und eine weitere Person mit Leitungsfunktion an.
1.3.2 Präventionsbeauftragte/r
Die/der Präventionsbeauftragte des Schönstattzentrums Marienpfalz/Herxheim wird vom Diözesanleitungsteam für diese Aufgabe beauftragt. Sie ist sowohl als Ansprechperson für Mitarbeitende und für Gäste des Hauses bei Beschwerden und bei bekannt werdenden Vorfällen als auch als Koordinationskraft für die weitere Vorgehensweise und für die Dokumentation (Gesprächsnotizen, chronologischer Verlauf der Bearbeitung, Infos zu weiteren kontaktierten Stellen) zuständig. In ihrem Verantwortungsbereich liegt ebenso die datenschutzkonforme Aufbewahrung und Behandlung aller notwendigen Dokumente der Mitarbeitenden, die Organisation und Dokumentation der Präventionsschulungen und der alle fünf Jahre fälligen Aktualisierung der EFZ sowie die Organisation der jährlichen Berichterstattung des Rechtsträgers an das Bistum Speyer über den Vollzug der Regelung des Umgangs mit dem EFZ.
2 Grundlegende Wertemaßstäbe
2.1 Allgemeiner Wertekodex der Schönstattbewegung
Die Spiritualität Schönstatt ist darauf ausgerichtet, Wege und Erfahrungen anzubieten, durch die Menschen ein Mehr an Freiheit, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung, ein Mehr an Beziehung und Gemeinschaft, ein Mehr an geistlicher Erfahrung und an lebendigem Glauben erleben können und Inspiration und Ermutigung finden für ihren Alltag und für ein christlich fundiertes verantwortliches Engagement in unserer Zeit. Wir sind uns dabei der hohen Bedeutsamkeit eines achtsamen Umgangsstils bewusst, da in der Pädagogik Schönstatts personale Beziehungen und Bindungen eine wichtige Rolle spielen.
Achtsamkeit, Wertschätzung und Respekt in der Begegnung mit jedem Menschen, mit seiner Situation und seinem Schicksal ist uns ein geistliches und menschliches Anliegen.
Die spirituelle Wurzel der Schönstattbewegung, das Liebesbündnis mit der Gottesmutter Maria, soll zu einer ganzheitlichen Bündniskultur werden, in der sich die persönliche, freie Entscheidungsfähigkeit des einzelnen und auch ein wertschätzendes und gemeinschaftliches Miteinander entfalten.
Sexualisierte und auch geistliche Gewalt stehen im Gegensatz zu unseren Überzeugungen und zerstören unser grundlegendes Anliegen. Prävention ist uns daher eine nachhaltige Aufgabe. Alle Maßnahmen und Lernschritte sollen im Sinne einer größeren Sensibilität und Achtsamkeit vom Bemühen um echtes Verstehen und Mitfühlen geprägt sein, auch wenn wir sicher nur in Ansätzen nachvollziehen können, was geistliche und sexualisierte Gewalt bei Betroffenen ausrichtet.
2.2 Das Schönstattzentrum Marienpfalz – ein sicherer Ort
Der Schutz von minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen ist uns in unserem Zentrum ein zentrales Anliegen und spiegelt sich in unserer Grundhaltung wider.
In unserem Wirken möchten wir mit allen haupt -und ehrenamtlichen Mitarbeitenden Räume schaffen, in denen freie und starke Persönlichkeiten wachsen können, getragen von der Grundkraft der Liebe.
Wir möchten jedem Menschen so begegnen, dass er sich in seiner Würde als Kind Gottes erlebt. Dementsprechend achten wir insbesondere im Kontakt mit Schutzbefohlenen, auf eine Atmosphäre der Freiheit sowie auf einen von Ehrfurcht und Liebe geprägten Umgangsstil.
Die Unantastbarkeit der Würde jeder Person gilt es als höchstes Gut zu schützen. Wir möchten einen Raum der Wertschätzung schaffen, in dem sich junge Menschen frei entfalten und weiterentwickeln und erwachsene Schutzbefohlene ihre einmalige Würde, Respekt und Mitgefühl erleben können.
Wenn wir Signale wahrnehmen, aus denen eine mögliche Betroffenheit für das Thema sexuellen Missbrauchs hervorgehen kann, möchten wir diesem mit Aufmerksamkeit begegnen und aktive Unterstützung anbieten.
Aus dieser Grundhaltung unseres Schönstattzentrums folgen Standards, denen wir uns verpflichtet fühlen, um in unseren Verantwortungsbereichen jede Form von sexuellem Missbrauch und von körperlicher und seelischer Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen zu verhindern.
3 Formen der Prävention
Details und verschiedene Maßnahmen werden in folgenden Dokumenten beschrieben:
Primäre Prävention:
Vorbeugende Maßnahmen, die darauf abzielen, das Risiko sexualisierter Gewalt zu senken
Sekundäre Prävention:
Umgang mit Verdachts- und Missbrauchsfällen; Maßnahmen und Hilfen, um möglichst frühzeitig eventuelle Vorfälle wirksam und hilfreich anzugehen
Tertiäre Prävention:
Evaluation, um aus konkreten Erfahrungen strukturbezogene Aspekte zu erkennen und Risiken künftig zu mindern
Formulare, die für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind
3.1 Primäre Prävention
Vorbeugende Maßnahmen, die darauf zielen, das Risiko sexualisierter Gewalt zu senken
Die Prävention gegen sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt sowie auch geistliche Gewalt ist für uns ein integraler Bestandteil unserer Arbeit mit Kindern und jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen. Die Würde jedes Menschen, seine Integrität und seine Rechte müssen geachtet werden. Übergriffiges Verhalten ist ebenso wie jede physische und psychische Gewalt zu unterlassen. Das braucht eine integrierte Beschäftigung und Sensibilisierung für die Risiken in diesem Bereich. Dabei ist es erforderlich, den eigenen Umgang mit Nähe und Distanz ständig zu prüfen und zu verbessern.
Konkrete praktische Maßnahmen unterstützen diese Bewusstseinsbildung.
3.1.1 Risikoanalyse
Die Erstellung einer Risikoanalyse durch die Verantwortlichen für das Präventionskonzept der Schönstattbewegung der Diözese Speyer und des Schönstattzentrums Marienpfalz ist unverzichtbarer Bestandteil dieses Konzeptes. Die Risikoanalyse zeigt einrichtungsbezogene Gefährdungspotentiale auf und gibt Hinweise auf die Schwachstellen der Einrichtung in Bezug auf Orte und Situationen, die potenziell die Gefahr von sexualisierter Gewalt begünstigen können. Sie dient auch als Grundlage für das vorliegende Schutzkonzept. Eine einrichtungsinterne Risikoanalyse ist als Anlage diesem Konzept hinzugefügt.
3.1.2 Veranstaltungen der Bewegung
Das Konzept beschreibt die Umsetzung im Hinblick auf die in der Schönstatt-Bewegung föderativ verbundenen Gemeinschaften und Initiativen und im Hinblick auf das Schönstattzentrum Marienpfalz.
3.1.2.1 Eigenveranstaltungen.
Dieses Schutzkonzept findet Anwendung auf alle Eigenveranstaltungen des Schönstattzentrums Marienpfalz Herxheim. Im Schönstattzentrum Marienpfalz finden u.a. mehrtägige Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche statt. Bei diesen Veranstaltungen sind die zuständigen verantwortlichen Begleitpersonen anwesend. Bei Tagesveranstaltungen mit Familien sind neben den Veranstaltungsverantwortlichen auch die jeweiligen Erziehungsberechtigten der Kinder und Jugendlichen mit dabei.
In Situationen, bei denen Kinder von ihren Eltern oder von anderen Personen nach einer Veranstaltung abgeholt werden, liegt die Verantwortung für eine korrekte Zuordnung bei den Verantwortlichen der Veranstaltung.
Dieses Schutzkonzept ist verbindlich für alle Personen, die haupt- oder ehrenamtlich im Schönstattzentrum für diese Eigenveranstaltungen mitarbeiten.
3.1.2.2 Fremdveranstaltungen
Werden im Schönstattzentrum Marienpfalz Herxheim Fremdveranstaltungen angeboten, gilt im Bereich Minderjährige und Schutzbefohlene das jeweilige Präventionskonzept des Fremdveranstalters. Das Schönstattzentrum übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung dieser dort geforderten Vorgaben. Diese übernimmt der Veranstalter.
Die Leitung des Schönstattzentrums Marienpfalz versichert sich über das Vorhandensein eines Präventionskonzept des Anbieters. Ist kein eigenes Präventionskonzept vorhanden, gilt das vorliegende Schutzkonzept des Schönstattzentrums Marienpfalz verbindlich. Vor der jeweiligen Veranstaltung muss deshalb von den Verantwortlichen der Verhaltenskodex, also die Selbstverpflichtungserklärung, und die Selbstauskunftserklärung zur Kenntnis genommen und unterzeichnet werden. Dies gilt auch für Veranstaltungen, bei denen während der gesamten Dauer der Veranstaltung die Eltern der Kinder anwesend sind.
In Situationen, bei denen Kinder von ihren Eltern oder von anderen Personen nach einer Veranstaltung abgeholt werden, liegt die Verantwortung für eine korrekte Zuordnung bei den Verantwortlichen der Veranstaltung.
3.1.2.3 Familienfeiern
Bei privaten Familienfeiern tritt das Schönstattzentrum Marienpfalz als Vermieter auf. Vor der jeweiligen Feier wird dem den Mietvertrag unterzeichnenden Familienmitglied die Selbstverpflichtungserklärung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Auf eine Unterschrift wird verzichtet.
3.1.3 Verhaltenskodex (Selbstverpflichtungserklärung)
Der Verhaltenskodex dient dazu, sich mit der Verantwortung für Nähe und Distanz auseinanderzusetzen und ein fachlich angemessener Umgang zu gewährleisten. Er fordert auch dazu auf, achtsam und verantwortungsbewusst mit individuellen Grenzen umzugehen und sich der eigenen Vorbildfunktion bewusst zu sein.
Dazu ist nach vorausgehender Schulung bzw. im Rahmen des Einstellungsgesprächs ein Verhaltenskodex von allen haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen durch persönliche Unterschrift anzuerkennen. Diese Bestätigung ist eine verbindliche Voraussetzung für eine An- und Einstellung, für eine Weiterbeschäftigung sowie für eine Anweisung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit.
Dieser Verhaltenskodex lehnt sich an den Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden im Bistum Speyer an und beinhaltet daneben auch für die Arbeit im Schönstattzentrum individuell wichtige Punkte:
Wir achten und respektieren die Persönlichkeit und Würde unserer Mitmenschen. Unsere Arbeit ist von Wertschätzung und Vertrauen geprägt.
Wir unterstützen die uns anvertrauten Minderjährigen, schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen darin, geschlechtsspezifische Identität, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln. Die individuellen Grenzempfindungen aller Menschen nehmen wir wahr und ernst.
Wir schützen die uns anvertrauten Minderjährigen, schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen bestmöglich vor Schaden, Gefahren, Missbrauch und Gewalt.
Jegliche Gewaltausübung im psychischen, physischen, sexuellen oder ökonomischen Bereich ist unzulässig.
Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
Alle äußeren und inhaltlichen Aspekte unserer Arbeit sind transparent und für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte einsehbar. Diese haben jederzeit Zugang zu ihren Kindern.
Körperlicher Kontakt, auch beim Trösten oder Begrüßen, sind nur bei beiderseitigem Einverständnis und im öffentlichen Raum angemessen.
Körperliche Untersuchungen und Fragen zu gesundheitlichen Themen sind – abgesehen von Erste-Hilfe-Maßnahmen – unangemessen.
Sexualisierte Sprache zwischen Kindern und Jugendlichen oder zwischen Leitungspersonen werden sofort unterbunden.
Bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen achten wir auf eine geschlechtergetrennte Unterbringung.
Wir achten auf die Rechte am eigenen Bild, besonders im Umgang mit sozialen Medien und im Blick auf Online-Berichte.
Wir sind aufmerksam, jede Form sexueller Grenzverletzung zu erkennen. Wir hören zu, wenn die uns anvertrauten Menschen verständlich machen möchten, dass ihnen durch weitere Menschen seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt angetan wird.
Wir beziehen gegen abwertendes, diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches verbales oder nonverbales Verhalten aktiv Stellung.
Wir nutzen keine Abhängigkeiten aus.
Wir sind uns unserer besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den uns anvertrauten Minderjährigen, schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen bewusst und handeln nachvollziehbar und ehrlich.
Die Ansprechpersonen für sexuellen Missbrauch des Rechtsträgers, der Schönstattbewegung und der Diözese sind uns bekannt.
Hinweise auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen werden unverzüglich an die Vorgesetzten oder an die dafür zuständigen Ansprechpersonen weitergeleitet.
Im Sinne einer Selbstverpflichtungserklärung ist der Verhaltenskodex von allen zu unterschreiben, die im Rahmen von ihrer haupt- oder ehrenamtlichen Tätigkeit im Schönstattzentrum Marienpfalz arbeiten. Ein unterzeichnetes Exemplar des Verhaltenskodex wird gemeinsam mit der Dokumentation der Teilnahme an einer Präventionsschulung abgelegt. Ein zweites Exemplar wird den Unterzeichnenden ausgehändigt.
Personen, die kurzfristig und spontan, aber nicht regelmäßig in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen oder bei erwachsenen Schutzbefohlenen einspringen, müssen nach einer Belehrung durch Verantwortliche des Schönstattzentrums vor Beginn der Veranstaltung ebenfalls eine Selbstverpflichtungserklärung (Verhaltenskodex) unterschreiben.
Diesem Präventionskonzept liegt ein entsprechendes Formular „Selbstverpflichtungserklärung“ (Verhaltenskodex) als Anlage bei.
3.1.4 Selbstauskunftserklärung
Alle in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen und bei erwachsenen Schutzbefohlenen Tätigen ab 15 Jahren unterschreiben im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex eine Selbstauskunftserklärung (entsprechend § 72a SGB VIII). Diese beinhaltet die Zusicherung, dass die Person nicht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurde und dass auch kein Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren eingeleitet worden ist. Darüber hinaus verpflichtet die Selbstauskunftserklärung die unterzeichnende Person, die vereinbarten Verantwortlichen des Schönstattzentrums im Falle einer Einleitung eines Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahrens unverzüglich darüber zu informieren.
Ein Formular „Selbstauskunftserklärung“ und eine Liste der Straftatbestände des Strafgesetzbuchs, auf die die Selbstauskunftserklärung Bezug nimmt, liegen diesem Präventionskonzept als Anlagen bei.
3.1.5 Erweitertes Führungszeugnis (EFZ)
Alle Personen ab 16 Jahren, die dauerhaft in den Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit bzw. der Betreuung von erwachsenen Schutzbefohlenen mitarbeiten, legen nach den gesetzlichen Regelungen des Schönstattzentrums ein Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Das EFZ darf nicht älter als drei Monate sein und muss alle fünf Jahre erneut vorgelegt werden. Vom Schönstattzentrum wird ein entsprechendes Formular „Anforderung zur Beantragung eines Führungszeugnisses“ zur Verfügung gestellt.
Mit der für die Dokumentation jeweils verantwortlichen Person wird abgesprochen, auf welche Weise sichergestellt wird, dass für alle Personen, die unter die Pflicht zum Vorlegen eines EFZ fallen, zu jedem Zeitpunkt ihrer Tätigkeit das Vorhandensein eines aktuellen EFZ gegeben ist. Diesem Konzept ist als Anlage eine ausführliche Beschreibung der Regelung des Umgangs mit Erweiterten Führungszeugnissen (EFZ) für das Schönstattzentrum Marienpfalz beigelegt.
3.1.6 Schulungen der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden
3.1.6.1 Externe Schulungen:
3.1.6.1.1 Präventionsschulungen
Eine einmalige zertifizierte Präventionsschulung – durchgeführt von dafür ausgebildeten und autorisierten Personen - ist verpflichtend für alle Personen, die hauptamtlich oder dauerhaft haupt- oder ehrenamtlich bei der Leitung von Veranstaltungen im Schönstattzentrum Marienpfalz mitarbeiten.
3.1.6.1.2 Gruppenleiterschulungen
Jugendliche, die dauerhaft bzw. regelmäßig Leitungsverantwortung im Rahmen von Kinder- und Jugendveranstaltungen übernehmen, werden auf die vom Bistum oder von der Schönstattbewegung angebotenen Gruppenleiterschulungen hingewiesen. Neben religiösen, entwicklungspsychologischen, jugendpädagogischen und juristischen Aspekten gehört auch die Beschäftigung mit Gewaltprävention zum Inhalt dieser Schulungen.
3.1.6.2 Interne Schulungen:
Das Schönstattzentrum Marienpfalz bietet in regelmäßigen Abständen interne Schulungen an für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden. Dabei geht es vor allem um die Sensibilisierung für das Thema sexualisierte Gewalt und um die Achtsamkeit für adäquate Verhaltensweisen in Bezug auf Nähe und Distanz. Diese Schulungen gelten auch als Auffrischschulungen, die bei Personen mit Leitungsfunktion in regelmäßigen Abständen nachgewiesen werden müssen.
3.1.7 Personalauswahl, Personal- und Ehrenamtsentwicklung
Der Rechtsträger des Schönstattzentrums Marienpfalz Herxheim übernimmt die Verantwortung, dass nur Personen mit der Betreuung von Minderjährigen sowie von erwachsenen Schutzbefohlenen betraut werden, die neben der erforderlichen fachlichen auch die entsprechende persönliche Eignung verfügen. Er achtet darauf, dass sie die Ziele und Werte des Schönstattzentrums kennen und bejahen.
Im Rahmen des Bewerbungsgespräches bei Neueinstellungen werden die Bewerber und Bewerberinnen sowohl auf die Präventionsarbeit des Schönstattzentrums hingewiesen als auch auf die Auflage, als zukünftige Mitarbeitende an einer Präventionsschulung teilzunehmen. Der Nachweis einer Präventionsschulung muss von den Verantwortlichen eingesehen und dokumentiert werden.
Die zuständigen Personalverantwortlichen weisen vor Aufnahme der Tätigkeit beim Einstellungsgespräch und im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Mitarbeitergesprächen auf die christlichen Werte der Achtung vor der Würde der Person und den daraus folgenden respektvollen, wohlwollenden Umgang hin. In diesem Zusammenhang thematisieren sie die Prävention von sexuellem Missbrauch und jeglicher Form von Gewalt.
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Selbstverpflichtungserklärung (Verhaltenskodex)und Selbstauskunftserklärung wie oben beschrieben, werden in dem Maße bei Anstellungsverträgen berücksichtigt, wie das rechtlich zulässig ist.
3.1.8 Bewusstseinsbildung der Mitarbeitenden
Die Achtsamkeit und Aufmerksamkeit aller am Schönstattzentrum Marienpfalz Tätigen ist wichtig. Jeder kann angesprochen werden, wenn Betroffene das Gespräch suchen. Alle Mitarbeitenden sind deshalb angehalten, sich über die Grundlagen des Präventionskonzeptes zu informieren und können über die möglichen Ansprechpersonen und Beratungsstellen Auskunft geben. Im Rahmen interner Schulungen wird auf die Inhalte dieses Konzepts und auf seine praktische Umsetzung hingewiesen. Im Diözesanleitungsteam und in den Sitzungen des Diözesanfamilienrates wird das Thema Prävention regelmäßig aufgenommen und vor allem der angemessene Umgang mit dem Thema Nähe und Distanz reflektiert. Verantwortlich für die Etablierung des Themas Prävention ist die/der Präventionsbeauftragte des Schönstattzentrums Marienpfalz.
3.2 Sekundäre Prävention
Umgang mit Verdachts- und Missbrauchsfällen; Maßnahmen und Hilfen
3.2.1 Beratungs- und Beschwerdewege
Ansprechpartner und Beratungsstellen bei unterschiedlichen Einrichtungen stehen zur Verfügung, um im Rahmen eines Verdachts- oder Missbrauchsfalls schnell und wirksam handeln zu können. Es handelt sich dabei sowohl um von der Diözese Speyer eingerichtete Stellen als auch um solche der Schönstattbewegung. Daneben können selbstverständlich auch externe Beratungsstellen eingeschaltet werden. Eine Liste der Ansprechpersonen liegt diesem Konzept als Anlage bei und wird regelmäßig aktualisiert. Sie wird im Schönstattzentrum Marienpfalz öffentlich zugänglich gemacht.
3.2.2 Umgang mit Beschwerden
Jede Person, die sich im Schönstattzentrum Marienpfalz als Gast aufhält oder dort haupt- oder ehrenamtlich beschäftigt ist, hat das Recht, sich auch bei geringfügigen Verletzungen ihrer persönlichen Rechte und Grenzen beschweren zu können. Das Schönstattzentrum Marienpfalz Herxheim ist offen für Rückmeldungen, Anfragen, Kritik und Beschwerden. Diese werden im Rahmen eines adäquaten Beratungs- und Beschwerdemanagements ernst genommen. Diskretion und Vertraulichkeit für Meldende, Betroffene bzw. deren Angehörige sichern wir in jedem Fall zu. Die Ansprechpersonen werden gemeinsam mit den Meldenden oder Betroffenen Wege zur Unterstützung suchen und mögliche nächste Schritte klären.
Jede mündlich oder schriftlich eingegangene Beschwerde wird von einer der dafür verantwortlichen Ansprechpersonen vor Ort wertschätzend entgegengenommen. Diese informiert das Diözesanleitungsteam des Schönstattzentrums und die Meldung wird gemeinsam zeitnah bearbeitet. Wenn eine Rückmeldung an weitere zuständige Stellen oder weitere rechtliche Schritte erforderlich sind, wird dies in Absprache mit der meldenden Person ebenfalls zeitnah getätigt. Bei schwerwiegenden Konflikten oder unklarem Sachverhalt wird die Arbeitsgruppe Prävention hinzugezogen und gegebenenfalls eine externe Beratung in Anspruch genommen. In jedem Fall erfolgt immer eine schriftliche Rückmeldung an die meldende Person. Der Prozess der Bearbeitung einer Beschwerde wird von der/dem Präventionsbeauftragten dokumentiert.
3.2.3 Vorgehensweise im Verdachtsfall
Auch wenn es das Ziel aller Präventionsarbeit und somit auch dieses Schutzkonzeptes ist, sexualisierter Gewalt vorzubeugen und grenzverletzende Situationen in körperlicher und seelischer Hinsicht zu vermeiden, kann eine völlige Gefahrenfreiheit nicht garantiert werden. Im Umgang mit diesen Situationen unterscheiden wir folgende Begriffe:
Eine Grenzverletzung ist ein unangemessenes Verhalten, das oft unbeabsichtigt passiert und oftmals nicht sexuell motiviert ist. Sie entsteht möglicherweise aus einem Missverständnis und einer Unkenntnis über die Wahrnehmung von Personen, die ein Verhalten als „zu nah“, zu körperorientiert, zu vertraulich empfinden. Diese Wahrnehmung ist abhängig von der jeweiligen Persönlichkeit, von ihren kulturellen und gesellschaftlichen Normen und Werten oder von entsprechenden Vorerfahrungen.
Sexuelle Übergriffe gehen über Grenzverletzungen hinaus. Sie sind immer beabsichtigt und haben zum Ziel, Macht auszuüben, die sich sexuell darstellt.
Sexualisierte Gewalt ist jede sexualisierte Handlung, die an oder vor einer Person entweder gegen deren Willen vorgenommen wird oder der der/die Betroffene aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Entwicklung nicht wissentlich zustimmen kann. Sexualisierte Gewalt ist als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch definiert (§§174ff.StGB).
Sexualisierte Gewalt ist immer eine überlegte und geplante Handlung und geschieht nie aus Versehen. Tatmotivierte Personen nutzen ihre Macht.-, Vertrauens- und/oder Autoritätsposition aus.
Geistlicher Missbrauch ist eine Variante des psychischen Missbrauchs und geschieht durch spirituelle Manipulation oder die Ausübung spiritueller Gewalt und bedeutet Unterdrückung und Ausnutzung von Menschen in ihrer Suche nach geistlicher Orientierung zum Vorteil des Täters.
3.2.3.1 Grundlegende Verhaltensweisen:
Meldungen oder Beschwerden über sexualisierte Gewalt können sich auf unterschiedliche Kontexte beziehen. Sie können Interaktionen zwischen Erwachsenen und Kindern bzw. Jugendlichen betreffen. Genauso können Situationen zwischen Kindern und Jugendlichen oder zwischen Erwachsenen untereinander im Fokus stehen. Erwachsene, Kinder und Jugendliche können sich auch, obwohl nicht selbst unmittelbar betroffen, mit entsprechenden Hinweisen an eine Vertrauensperson wenden.
Bei allen Hinweisen auf sexualisierte Gewalt sind alle angesprochenen haupt- und ehrenamtlich arbeitenden Personen verpflichtet zu handeln und den in diesem Konzept aufgeführten Verhaltensmaßnahmen und Handlungsanweisungen zu folgen.
Alle Äußerungen, die eine betroffene Person äußert, sind ernst zu nehmen. Bei jedem Verdachtsfall ist es wichtig, dass die angesprochene Person ruhig und besonnen bleibt und sich der meldenden Person offen zuwendet. Aufmerksam zuhören schafft Sicherheit und hilft ihr, sich mitzuteilen. Das Gespräch ist behutsam zu führen; nach Details sollte nicht gefragt werden. Neben der zugesicherten Vertraulichkeit ist es wichtig, die weiteren Schritte transparent zu machen und - je nach Sachverhalt – zu verdeutlichen, welche weiteren Stellen eingeschaltet werden können oder müssen.
3.2.3.2 Handlungsanweisungen:
Bei jeder Meldung von Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und von Vorfällen jeglicher Form von physischer und psychischer Gewalt an einen internen Ansprechpartner, zieht die angesprochene Person die internen Ansprechpartner des Schönstattzentrums (Hausleitung, Rechtsträger, Präventionsbeauftragte) hinzu und informiert über die Meldung. Diese beraten gemeinsam über das weitere Vorgehen.
Handelt es sich um eine Grenzverletzung, wird die Situation mit den Beteiligten, gegebenenfalls auch mit den Sorgeberechtigten geklärt und nachbesprochen. Zudem erfolgt eine Reflexion in der Arbeitsgruppe Prävention. Diese schließt bei Bedarf auch die Vereinbarung weiterer Maßnahmen ein.
Unklare und missverständliche Situationen bei Veranstaltungen können sich auf eine Grenzverletzung, einen Übergriff oder auf sexualisierte Gewalt beziehen. Die Sachlage sollte möglichst ruhig geklärt und der Verdacht auf Stichhaltigkeit geprüft werden. Auch die Gruppendynamik verdient hierbei Beachtung. Gegebenenfalls ist eine externe Beratung hinzuzuziehen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Wenn ein Verantwortlicher selbst in eine unklare oder missverständliche Situation gerät, ist es ratsam, sich mit einem weiteren Verantwortlichen zu besprechen und ebenfalls externe Beratung aufzusuchen.
Bei einem Verdacht auf sexuelle Übergriffe, sexuellem Missbrauch und bei allen Formen psychischer (auch geistlicher) Gewalt besteht die Verpflichtung, einen/eine der zuständigen, fachlich qualifizierten Missbrauchsbeauftragte(n) der Schönstattbewegung zu informieren und das weitere Vorgehen in Absprache mit ihm oder ihr zu entscheiden.
Es ist darauf zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten gewahrt werden und nur Personen involviert sind, die zur Klärung des Falls nötig sind.
Wenn eine mögliche Ansprechperson selbst zu den Beschuldigten gehört, ist sie oder er nicht einzubeziehen.
Im Fall mutmaßlich sexualisierter Gewalt in der Familie darf nicht zuerst mit den Eltern bzw. den Beschuldigten gesprochen werden.
Wenn Gefahr in Verzug ist, muss sofort gehandelt und Sicherheit für die betroffene Person hergestellt werden.
Für die betroffene Person muss transparent sein, wer sie in allen den Vorfall betreffenden Belangen unterstützt und weiter begleitet.
3.2.3.3 Gesprächsdokumentation:
Rahmen und Inhalte eines Gesprächs sollten zeitnah und möglichst genau dokumentiert werden. Es muss damit gerechnet werden, dass Erinnerungen an einen entsprechenden Vorfall und die getätigten Aussagen sich schnell verändern durch nachträgliche Gedanken, veränderte Gefühle und spätere Reaktionen anderer auf den Vorfall.
Diesem Konzept ist ein Handlungsleitfaden als Anlage beigefügt, in dem kompakt aufgezeigt wird, wie bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt an Minderjährigen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen oder bei einer Beschwerde vorgegangen wird.
3.2.3.4 Veröffentlichung von Ansprechpersonen und Beratungs- und Beschwerdestellen
Im Rezeptionsbereich (Foyer) des Schönstattzentrums Marienpfalz sind die für das Zentrum, für die Schönstattbewegung und für die Diözese Speyer benannten Ansprechpersonen und Beratungsstellen sowie weitere externe Anlaufstellen in einem Aushang als Information zugänglich.
Die Homepage des Schönstattzentrums Marienpfalz veröffentlicht dieses Präventionskonzept und informiert über die möglichen Ansprechpersonen.
3.3 Tertiäre Prävention
Evaluation, um aus konkreten Erfahrungen strukturbezogene Aspekte zu erkennen und Risiken künftig zu mindern
Formulare, die für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind
Die dauerhafte und nachhaltige Verortung der präventiven Arbeit in Bezug auf sexualisierte Gewalt und in Bezug auf alle Gewaltformen gegen Kinder und Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene ist ein wichtiges Element unseres Qualitätsmanagements.
3.3.1 Feedback-Kultur:
Es gehört zu einer Kultur des gemeinsamen Lernens, dass bei Veranstaltungen oder auch das Schönstattzentrum betreffend Feedback ermöglicht wird. Kritische Rückmeldungen sollten als Anregung angesehen und genutzt werden. Sie dienen der Reflexion der Verantwortlichen und können gegebenenfalls als ein Anstoß zur Weiterentwicklung verstanden werden.
Feedbackgespräche benötigen eine Gesprächskultur, die auf respektvollem Wahrnehmen des Anderen basiert und zu Offenheit und Redefreiheit ermutigt.
3.3.2 Aufarbeitung eines Vorfalls
Eine nachhaltige Aufarbeitung jeden Vorfalls ist notwendig, um eventuelle Lücken im Schutzkonzept, bei den Präventionsmaßnahmen oder bei der Weitergabe von Informationen an haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende zu vermeiden. Dabei werden neben dem Schutzkonzept auch das beteiligte System, die vorliegenden Strukturen und Hierarchien in den Blick genommen. Das Präventionsteam stellt sicher, dass die Krisensituation mit Hilfe von Fachpersonen reflektiert wird. Eine gegebenenfalls notwendige Revision und Verabschiedung des Konzeptes liegt ebenfalls verantwortlich in den Händen der Arbeitsgruppe Prävention.
3.3.3 Evaluation des Schutzkonzepts
Dieses Konzept kann nur wirksam sein und bleiben, wenn es von allen Verantwortlichen vollzogen und immer wieder kritisch hinterfragt wird.
Eine Evaluation des Schutzkonzeptes des Schönstattzentrums Marienpfalz inklusive seiner Regularien und seiner benannten Verfahrenswege ist deshalb im Abstand von fünf Jahren vorgesehen. Ziele der Evaluierung sind:
Verbesserung der Präventionsmaßnahmen
Überprüfung standardisierter Verfahrenswege
Evaluation des Verhaltenskodex
Dabei werden neue Erkenntnisse, die sich aus Erfahrungen und Rückmeldungen von Gästen und Mitarbeitenden ergeben, rechtskonform in das vorliegende Schutzkonzept integriert. Im Falle sexualisierter Gewalt wird diese Evaluation direkt vorgenommen. Die hauptamtlich und dauerhaft ehrenamtlich Mitarbeitenden werden über Änderungen informiert.
Die Revision und Verabschiedung übernimmt verantwortlich die Arbeitsgruppe Prävention des Schönstattzentrums Marienpfalz.
4 Abschluss
Das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept des Schönstattzentrums Marienpfalz Herxheim wurde am 23.April 2026 erstmals vom Rechtsträger Schönstatt e.V., vom Diözesanleitungsteam und vom Arbeitskreis Prävention (Präventionsteam) verabschiedet und tritt ab dem 1.Mai 2026 in Kraft.
Anhang
Risikoanalyse
Umgang mit Führungszeugnissen
Liste der Ansprechpartner und Beratungsstellen
Handlungsleitfaden bei Verdachts- und Missbrauchsfällen sexualisierter Gewalt
Formular „Anforderung zur Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses“
Formular „Selbstverpflichtungserklärung“ (Verhaltenskodex)
Formular „Selbstauskunftserklärung“
Auflistung der Straftatbestände des Strafgesetzbuchs